Kraftfahrzeugversicherung

In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.

 

Unsere Beratungsfelder:

  • Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Reparaturversicherung

Ihr Ansprechpartner

Peter Froneberg

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Terminvereinbarung

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Hilfe im Schadensfall

Sie benötigen dringende Hilfe bei der Abwicklung eines Schadenfalles oder möchten einen Schaden melden? Wir stehen auch außerhalb der Bürozeiten für Sie zur Verfügung:

 

Rufen Sie uns an 069 / 868458 oder schreiben uns eine Email an schaden@fasgmbh.de

 

Wir helfen Ihnen gerne.