Kraftfahrzeugversicherung
In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.
Unsere Beratungsfelder:
- Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
- Insassen-Unfallversicherung
- Reparaturversicherung
Ihr Ansprechpartner
Peter Froneberg
Lernen Sie die Vorzüge der FAS GmbH besser kennen.
Terminvereinbarung
Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:
+49 69 868458
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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Hilfe im Schadensfall
Sie benötigen dringende Hilfe bei der Abwicklung eines Schadenfalles oder möchten einen Schaden melden? Wir stehen auch außerhalb der Bürozeiten für Sie zur Verfügung:
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Wir helfen Ihnen gerne.